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🚬🚫 Seit 1. Juni gilt das erweiterte Nichtraucherschutzgesetz in BaWü: Verboten ist das Rauchen nicht nur in und um Bahnhöfe, sondern auch an Zugängen, Unterführungen sowie an Straßenbahn- und Bushaltestellen. Das gilt auch für E-Zigaretten, Vapes und ähnliche Produkte. In ausgewiesenen Raucherbereichen kann das Rauchen weiterhin erlaubt sein, sofern solche Bereiche klar gekennzeichnet sind. ✅ Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

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