GVB Privatversicherungen AG Facebook ad: “Steuern im Stockwerkeigentum, was kannst du wirklich…”

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🏢💰 Steuern im Stockwerkeigentum – was kannst du wirklich abziehen? Die Steuererklärung ist jedes Jahr ein kleines Puzzle 🧩 Und als Stockwerkeigentümer:in kommen einige zusätzliche Fragen dazu: Eigenmietwert, Hypothekarzinsen, Erneuerungsfonds – was zählt eigentlich? Grundsätzlich gilt: Dein Eigenmietwert wird als Einkommen besteuert und der amtliche Steuerwert deiner Wohnung zählt zum Vermögen. Gleichzeitig gibt es aber wichtige Abzugsmöglichkeiten, mit denen du deine Steuerlast reduzieren kannst – zumindest noch bis und mit Steuerjahr 2027. 👉 Abziehbar sind werterhaltende Arbeiten, zum Beispiel: - Malerarbeiten - Ersatz von Haushaltsgeräten - Gleichwertiger Ersatz von Bodenbelägen - Kleinere Reparaturen Nicht abziehbar sind hingegen wertvermehrende Investitionen, wie eine Luxus-Küche oder ein Wintergarten. 💡 Gute Nachricht: Investitionen in Energieeffizienz – etwa eine Wärmepumpe oder Solaranlage – sind in der Regel abzugsfähig. Ein weiterer Stolperstein ist der Erneuerungsfonds: Die jährlichen Einzahlungen kannst du nicht abziehen. Aber: Werden daraus Sanierungen bezahlt, kannst du deinen Anteil an den effektiven Unterhaltskosten geltend machen. ✨ Fazit: Wer Belege sammelt, Abrechnungen sorgfältig prüft und die Unterschiede kennt, kann bei der Steuererklärung bares Geld sparen. 👉 Hast du deine Unterhaltskosten schon richtig deklariert?









